Die Eingruppierung in die Pflegestufen wird von den Medizinischen Diensten der Krankenkassen vorgenommen. Die Begutachtungsrichtlinien, die dem Medizinischen Dienst als Grundlage dienen, berücksichtigen in ihrer gegenwärtigen Form den tatsächlichen Betreuungsaufwand für Menschen mit Demenz nur sehr unzureichend. In erster Linie werden körperliche Defizite erfasst. Unter diesen leiden Menschen mit Demenz aber häufig nicht, sondern sie sind orientierungslos, verhaltensauffällig, haben keinen Tag-Nacht-Rhythmus mehr u. ä. Diese psychosozialen Störungen, die das Pflegepersonal rund um die Uhr fordern, spielen in den Richtlinien für die Begutachtung eine zu geringe Rolle.
Lesen Sie mehr dazu im Text "Demenzkranke und Pflegestufen" (PDF-Dokument zum Herunterladen).
Die Folge:
Menschen mit Demenz kommen in eine relativ niedrige Pflegestufe, d. h., es steht letztlich zu wenig Geld zur Verfügung, um die Bewohner angemessen zu betreuen.
Wir stellen fest:
Wir fordern vom Medizinischen Dienst der Spitzenverbände eine Modifikation des Kriterienkatalogs zur Festlegung von Pflegestufen:

Mit der Aktion „Eine Pflegestufe höher“ möchten wir Sie informieren und mobilisieren.
Gesetzgeber, Pflegekassen und der Medizinische Dienst sollen endlich den Betreuungsbedarf demenzkranker und depressiver BewohnerInnen in vollem Umfang im Pflegebedürftigkeitsbegriff berücksichtigen.
Mit der Unterschriftenaktion setzen wir ein deutliches Zeichen für Menschen mit Demenz in Pflegeheimen.